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Arbeitsrecht - wann benötigen Arbeitnehmer einen Anwalt oder sollten sich rechtli-che Unterstützung holen?

  • Autorenbild: Alexandra Clavier
    Alexandra Clavier
  • 8. Aug.
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 22. Sept.

Arbeitsrecht - wann benötigen Arbeitnehmer einen Anwalt - Rechtsanwalt Bleyer

In der Arbeitswelt können Konflikte und Unsicherheiten rund um das Arbeitsverhältnis schnell entstehen. Gerade vor dem Hintergrund der existenziellen Bedeutung des Arbeitseinkommens und so auch des Arbeitsverhältnisses kann es dann für Arbeitnehmer zu einer emotionalen Belastung kommen. Begriffe wie Kündigungsrecht, Kündigungsschutz, Abmahnung oder betriebsbedingte Kündigung fallen oft – verunsichern und werfen viele Fragen auf. Wann ist es also ratsam, einen Anwalt einzuschalten? Und was kann der Anwalt  dann für Sie tun?

 

Dieser Beitrag gibt einen Überblick.


Wann sollte man einen Anwalt einschalten?


Ihnen ist gekündigt worden? Dann ist schnelles Handeln gefragt.


Fristen im Arbeitsrecht sind kurz: Eine Kündigungsschutzklage ist innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung zu erheben. Wird diese Frist nicht eingehalten, entfaltet auch eine zu Unrecht ausgesprochene Kündigung Wirksamkeit und kann nicht mehr abgewehrt werden. Häufig enthält eine arbeitgeberseitige Kündigung jedoch Rechtsfehler und ist daher von vornherein unwirksam. Eine anwaltliche Prüfung auf Fehlerhaftigkeit und Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten wie z.B. die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist also wichtig und ratsam.


Aber auch, wenn noch keine Kündigung vorliegt, sich dies aber abzeichnet, sei es durch Veränderungen im Betrieb oder Unstimmigkeiten mit dem Vorgesetzten, ist es sinnvoll, sich frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.


Auch bei Erhalt einer Abmahnung ist schnelles Handeln gefragt, um sich zur Wehr zu setzen. Der Anwalt prüft dann, ob die Abmahnung formell und inhaltlich korrekt ist, eine Gegendarstellung zu formulieren oder den Arbeitgeber zur Löschung aus der Personalakte aufzufordern. Denn Ziel einer Abmahnung durch den Arbeitgeber kann auch der Ausspruch einer Kündigung sein.


Wenn Sie gerade ein neues Arbeitsverhältnis eingehen wollen und Ihnen der Entwurf des Arbeitsvertrages zur Durchsicht übermittelt wird, lohnt eine rechtliche Begleitung und Beratung, um nachteilige Klauseln nachzuverhandeln und zu vermeiden.

 

Was kann die Kanzlei Bleyer konkret für Sie tun?


Zunächst: Die Kanzlei Bleyer verfügt über langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht. Wir sind in Lüneburg und weitläufig in der ländlichen Umgebung aber auch darüber hinaus bundesweit für Sie tätig. Wir stehen Ihnen persönlich und auch digital zur Verfügung.


  • Wir prüfen Ihre Kündigung: Wir analysieren, ob die ausgesprochene Kündigung rechtswirksam ist und leiten mit Ihnen gemeinsam die nächsten Schritte ein.

  • Wir vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht: Konsequent und durchsetzungsstark vertreten wir Ihre Interessen und setzen das für Sie bestmögliche Ergebnis durch. Von der Einreichung der Klage bis zu einem Vergleich oder Urteil.

  • Wir verhandeln Ihre Abfindung: Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt häufig durch Vorlage eines Aufhebungsvertrages. Dieser sollte nicht vorschnell und vor allem nicht ohne rechtliche Prüfung unterzeichnet werden. Denn der Arbeitgeber kalkuliert hier für ihn vorteilhaft und nicht für Sie. Häufig führt die Einschaltung eines Anwalts zu einem wesentlich besseren Ergebnis und auch zu einer für Sie vorteilhafte und rechtssichere Vereinbarung.

  • Wir überprüfen Ihre Abmahnung: Eine Abmahnung kann Grundlage für eine spätere Kündigung sein. Darum sollte eine Abmahnung nicht hingenommen sondern immer geprüft und abgewehrt werden.

  • Wir überprüfen Ihren Vertragsentwurf oder Vertragsanpassungen: Schon vor Unterzeichnung und Beginn des Arbeitsverhältnisses oder bei vertraglichen Veränderungen während des Arbeitsverhältnisses stehen wir Ihnen zur Seite und beraten Sie, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

 

Kurzum: Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Belangen im Arbeitsrecht.

 

Nicht zu unterschätzen: Kurze Fristen im Arbeitsrecht!


Im Arbeitsrecht sollen beide Parteien rechtssicher arbeiten können. Darum sind die Fristen kurz. Das stellt für Arbeitnehmer gleichzeitig die Gefahr dar, einen wichtigen Fristablauf zu verpassen.

Wir empfehlen Ihnen also, sich sofort nach Vorliegen einer Kündigung, Abmahnung oder einem Aufhebungsvertrag an uns zu wenden. Wir bieten Ihnen Unterstützung und helfen dabei, die für Sie richtigen Entscheidungen zu treffen und Ihr Recht durchzusetzen.

 

Für eine Ersteinschätzung stehen wir Ihnen gern auch telefonisch zur Verfügung; fordern Sie hier: https://www.bleyerrechtsanwalt.de/rueckruf-anfordern ganz einfach einen Rückruf an.

 
 
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