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Ein Klassiker in Unternehmen: Die Zusammenarbeit mit Freelancern

  • Autorenbild: Alexandra Clavier
    Alexandra Clavier
  • 5. Mai
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 27. Mai


Für zeitlich begrenzte Projekte, Einführung oder Optimierung von Prozessen, Implementierung von IT, greifen Unternehmen regelmäßig auf externe Unterstützung zurück - ohne sich arbeitsrechtlich binden zu wollen. Die Gefahr besteht dabei darin, unwissentlich dann doch ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis einzugehen. Wie das?


Die Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses von der Zusammenarbeit auf selbstständiger Basis gestaltet sich in der Praxis schwierig und wird häufig verkannt. Sinnvoll kann es sein, vor der Zusammenarbeit einige Weichen zu stellen, um wirtschaftliche, aber auch strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Hauptfolgen können sein, dass neben einem arbeitsrechtlichen Anspruch auf Beschäftigung die Sozialversicherung z.B. im Rahmen der turnusmäßigen Prüfung feststellt, dass Pflichtbeiträge nicht gezahlt wurden sowie strafrechtliche Konsequenzen für die handelnden Organe drohen.


Ein standardisierter Prüflauf anhand einer individuell für Sie erstellten Checkliste kann oben bezeichnete Risiken jedoch minimieren. Es ist dann sehr schnell erkennbar, ob die Vertragspartner zueinander passen oder wann man die Grenze zur abhängigen Beschäftigung überschreitet.

 

Relevant sind beispielsweise folgende Fragestellungen:

  • Ist die Person weisungsgebunden in Zeit, Ort, Durchführung?

  • Ist die Person persönlich, wirtschaftlich abhängig?

  • Verfügt die Person über weitere Auftraggeber oder hat überhaupt (zeitlich) die Möglichkeit, weitere Auftraggeber zu bedienen?

  • Erbringt die Person die Dienstleistung höchstpersönlich?

 

Hinweise gibt auch die Einbindung in die Unternehmensorganisation. Üblich ist es, dass ein Freelancer über eine Firmen-E-Mail-Adresse verfügt, jedoch deutlich erkennbar mit einem Zusatz, z.B.- „ext.“


Obige Merkmale stellen ein beispielhaft angewendetes Prüfungsschema dar, wobei stets der Einzelfall zu prüfen ist. Dabei ist besonderes Augenmerk auf die Gesamtsituation und die Gewichtung und Abwägung der einzelnen Merkmale zueinander zu achten.


Sie arbeiten regelmäßig mit Freelancern zusammen oder planen das? Sie möchten einen Standardprozess erarbeiten? Dann kommen Sie auf uns zu.

 
 
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